COPD, was nun
COPD-Selbsthilfegruppe Mönchengladbach
Rehabilitation:
Wann bekommt man eine Reha bei COPD?
Wenn trotz ambulanter ärztlicher Behandlung alltagsrelevante Krankheitsfolgen verbleiben, die ein normales berufliches oder privates Leben behindern, ist eine speziell für an COPD Erkrankte zugeschnittene Rehabilitation angebracht.
Menschen mit Lungenerkrankungen können alle vier Jahre eine Reha beantragen.
Nach §8 SGB IX haben Patienten das Recht, sich eine Einrichtung für eine stationäre oder ambulante Rehabilitation selbst auszusuchen. Wichtig: Sie müssen sich an keiner Klinik-Liste Ihres Kostenträgers (z. B. Rentenversicherung oder Krankenkasse) orientieren.
Pneumologische Rehabilitation bei COPD
Schwerbehinderung:
Bei fortschreitender COPD ist es möglich einen Grad der Behinderung zu beantragen.
Der Behindertenausweis bei COPD
Neben den oben beschriebenen Vorteile (diese sind immer abhängig vom Grad der Behinderung und dem Merkzeichen), können noch weitere Begünstigungen von schwerbehinderten Menschen beantragt werden. So kann z. B. ein orangefarbener Parkausweis bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden, mit dem u. a. an Parkuhren und Parkscheinautomaten (außer Tiefgaragen) ohne Gebühr und zeitlich unbegrenzt kostenlos geparkt werden kann. Ferner kann ein Schwerbehinderter, bei Erfüllung entsprechender Voraussetzung, einen Euro-WC-Schlüssel für den Zugang zu Behindertentoiletten beantragen.
Pflege:
Bei fortschreitender COPD ist es möglich einen Pflegegrad zu beantragen.
Alle pflegebedürftigen Menschen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, können nach Sozialgesetzbuch (§ 45b SGB XI) den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 131 Euro beanspruchen. Mit diesem Betrag kannst du Rechnungen zugelassener Personen/Institute für z. B. Fensterputzen, Haushaltshilfe, Betreuung usw. durch die Pflegekasse begleichen lassen. Nicht ausgeschöpftes Geld wird in den Folgemonat übertragen, verfällt allerdings am 30. Juni des Folgejahres.
Außerdem besteht gemäß dem Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) ein Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel (Apotheke oder Sanitätshaus) zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € pro Monat.
Rente:
Bei bestimmten gesundheitlichen Voraussetzungen kannst du eine gewisse Zeit (teilweise mit Abzügen) vor erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Erwerbsleben ausscheiden.
Wenn du eine Schwerbehinderung von mindestens 50 % hast und die weiteren Bedingungen erfüllst, kannst du eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen.
Wenn du erwerbsgemindert bist und die entsprechenden Versicherungszeiten aufweist, kannst du auf Antrag eine Erwerbsminderungsrente bekommen.
